
- 8. März 2014
Handwerksleistungen steuerlich absetzen!
Für Handwerksleistungen in Privathaushalten gibt es nach §35a Abs.3 EStG, ab dem 01.01.2009, eine Steueranrechnung von 20% der bezahlten Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten), maximal 1200 € pro Jahr. weiter >