
- 6. November 2013
Wohnungen müßen bei Auszug in hellen, neutralen Tönen gestrichen sein – Urteil des Bundesgerichtshofes
Die eigene Wohnung in den Lieblings- und Wohlfühlfarben gestalten, wer macht es nicht gerne. Während der Mietzeit dürfen Mieter auch weiterhin selber bestimmen, wie sie die Wände ihrer Wohnung farblich gestalten. Haben sie die Wohnung zu Mietbeginn aber „in einer … weiter >